SR-Neuanmeldung
Die Schiedsrichter*innen erhalten nach erfolgter Anmeldung eine E-Mail mit ihren persönlichen Zugangsdaten für das Portal. Die Neu-Schiedsrichter müssen sich dann bis spätestens 28. April online für einen Basiskurs anmelden. Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt zusätzlich die Anmeldung für einen Praxiskurs.
WICHTIG:
- Es können nur Schiedsrichter*innen angemeldet werden, die das 16. Lebensjahr (alle, die per Stichtag 31.12.xx 16 Jahre alt werden) vollendet haben.
- Die online Anmeldung ist verbindlich und gültig.
- Der Verein muss das Anmeldeformular bis zum Rücktritt des Schiedsrichters aufbewahren.
- Das unterschriebene Anmeldeformular sowie die Ausweiskopie müssen nicht eingereicht werden!
- Die Identität des Schiedsrichters wird am Schiedsrichterkurs überprüft (amtlicher Ausweis mitnehmen).
- Die Anmeldung eines Neu-Schiedsrichters ist erst gültig, wenn der Kandidat sich für einen Kurs eingetragen hat und die Stammdaten in seinem Portal mit den nötigen Pflichtfeldern ergänzt hat.
- Möchte ein Verein einen Schiedsrichter mit Wohnsitz im Ausland anmelden, muss er vorgängig mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
- Erfolgt keine Kursanmeldung durch den Schiedsrichter, wird eine kostenpflichtige Kurszuteilung zu einem Kurs vorgenommen.
Bei der Anmeldung ist zu berücksichtigen, dass bereits bestehende Personen (z.B. als Spieler oder Spielsekretär) nicht neu erfasst werden müssen. In diesem Fall ist es zwingend notwendig die bereits bestehende Person zu übernehmen.
Grosser Vorteil der Online-Anmeldung ist die sofortige und definitive Kurszuteilung. Die Schiedsrichter wissen unmittelbar nach dem Erfassen des Schiedsrichterkurses, welche Daten sie für die Schiedsrichterausbildung freihalten müssen. Nach der Anmeldung erhalten Schiedsrichter und Verein eine Bestätigungsmail mit den detaillierten Kursdaten.