Kontingentserfüllung
Gemäss SSR Art. 2.5 wird deine Tätigkeit als Instruktor*in dem Schiedsrichterkontingent KF oder GF deines Vereins angerechnet. Du kannst jedoch gemäss SRR Art. 2.7.3 nur einmal zur Erfüllung des Kontingents gezählt werden: Bist du also Instruktor*in und Schiedsrichter*in, erfüllst du trotzdem nur ein Kontingent.
Damit du das Kontingent als Instruktor*in erfüllst, musst du mindestens 6 Einsätze pro Jahr leisten. Falls du die Mindestanzahl durch die Instruktorentätigkeit nicht erreichen kannst, nimm bitte Kontakt dem Einsatzleiter auf. Gemäss SRR 8.6.2 kannst du auch Einsätze als Observer*in übernehmen und deine Kontingentspflicht so erfüllen.
Achtung: Es wird von allen Instruktor*innen erwartet, dass Sie die Mindestzahl an Einsätzen leisten, auch wenn sie ihr Kontingent anderweitig erfüllen.