Es gibt für die G3-Einsatzleitung zwei Arten von Abwesenheiten:
o Nicht-Verfügbarkeiten (= durch Beruf, Militär, Verletzung oder Krankheit bedingte Abwesenheit)
o „Frei-Wünsche“ (= durch Ferien, Hobby oder Sonstiges bedingte Abwesenheit)
Alle Abwesenheiten sind frühzeitig über das Portal von swiss unihockey zu melden.
Die Meldefristen für Abwesenheiten gestalten sich wiefolgt:
Einsatzmonat
|
Meldung bis
|
Versand Einsatzplan
|
September / Oktober
|
10. August
|
15. August
|
November / Dezember
|
10. Oktober
|
15. Oktober
|
Januar / Februar
|
10. Dezember
|
15. Dezember
|
März / April
|
10. Februar
|
15. Februar
|
- Wichtig: Abwesenheitsmeldungen/-anträge haben sich immer auf konkrete Daten zu beziehen („Abwesenheit vom ... bis und mit ...”, bzw. “abwesend am ...”), und nicht auf Wochenenden oder Spielrunden.
Es sind für sämtliche Wochentage Abwesenheiten zu melden, nicht nur für Samstag und Sonntag. Dies deshalb, weil vermehrt auch an normalen Wochentagen Spiele stattfinden und zudem nicht alle Daten bereits lange im Voraus bekannt sind (z.B. Cupspiele).
- Ist ein SR-Paar an einem Tag nur teilweise abwesend, dann ist dem Leiter Einsatz G3 dies wie folgt mitzuteilen: „Bin am 28. Oktober ab 17.00 Uhr ab Zürich verfügbar.“
- Eine Nicht-Verfügbarkeit oder teilweise Nicht-Verfügbarkeit an einem Spieltag muss dem Leiter Einsatz G3 so früh als möglich gemeldet werden. Nicht-Verfügbarkeiten werden in jedem Fall berücksichtigt. Wenn ein Schiedsrichter eine Nicht-Verfügbarkeit erst später als dem Fixtermin für die Streichdatenerfassung bemerkt (Fälle „höherer Gewalt“), muss er den Leiter Einsatz G3 nicht nur per E-Mail, sondern unbedingt sofort auch telefonisch informieren. Für kurzfristig verhinderte Paare wird ein Ersatzpaar aufgeboten. (Abtausch von Spielen nur im Notfall!)
- Ein „Frei-Wunsch“ an einem Spieltag muss dem Leiter Einsatz G3 ebenfalls so früh als möglich gemeldet werden. Über die Berücksichtigung von „Frei-Wünschen“ entscheidet der Leiter Einsatz G3. Voraussetzung für die Berücksichtigung von „Frei-Wünschen“ ist, dass das entsprechende Paar ansonsten gut verfügbar ist und dass am Spieltag genügend Schiedsrichter vorhanden sind. Kurzfristige (= nicht mehr im Portal erfasste) „Frei-Wünsche“ werden abgelehnt. Mit anderen Worten: Wenn der Einsatzplan erstellt ist, dann gelten nur noch Fälle „höherer Gewalt“ als Verhinderungsgründe.
- Längere Abwesenheiten, wie zum Beispiel Ferien, Unfall oder Ähnliches, sind im Voraus neben der Eingabe im Portal zusätzlich der Teamleitung G3 zu melden.
- Abwesenheiten für Cupspiele während der Saison, welche durch die Schiedsrichter*innen selber organisiert werden, müssen beim Leiter Einsatz G3 angekündigt und bewilligt werden.
Bedingte Abwesenheit
- Die Schiedsrichter*innen der Stufe G3 haben die Möglichkeit eine sogenannte bedingte Verfügbarkeit zu erfassen. Diese definiert sich durch die Angabe des Ortes und eines Zeitrahmes (von / bis).
Nachfolgende Beispiele sollten die einzelnen Fälle erklären:
Situation 1:
Du hast am Samstag morgen jeweils Schule von 10:00 - 14:00 Uhr in Zürich.
Erfassung im System
- Bedingte Verfügbarkeit auswählen.
- unter [von] Zeit eintragen, in Beispiel "14:00"
- unter [Ort] den möglichen Abfahrtsort eintragen, in Beispiel "Zürich"
Auswirkungen auf die Einsatzplanung
Da Du erst ab 14:00 Uhr verfügbar bist, wirst Du ein Spiel erhalten welches im späteren Abend stattfindet. So dass die Anreise möglich ist.
Situation 2:
Du bist von einem Kollegen / einer Kollegin zum Essen eingeladen oder hast einen Einsatz als Spieler/in und musst um 18:00 Uhr in Bern sein
Erfassung im System
- Bedingte Verfügbarkeit auswählen.
- unter [bis] Zeit eintragen, in Beispiel "18:00"
- unter [Ort] den Ankunftsort eintragen, in Beispiel "Bern"
Auswirkungen auf die Einsatzplanung
Da Du bis 18:00 Uhr verfügbar bist, wirst Du ein Spiel erhalten welches dir inkl. Reiseweg ermöglicht deinen Termin wahrzunehmen.
Situation 3:
Du bist am Sonntag von 13:00 Uhr ab St. Gallen bis 21:00 Uhr in Zürich verfügbar
Erfassung im System
- Bedingte Verfügbarkeit auswählen.
- unter [von] Zeit eintragen, in Beispiel "13:00"
- unter [bis] Zeit eintragen, in Beispiel "21:00"
- unter [Ort] den Abfahrts-/Ankunftsort eintragen, in Beispiel "St. Gallen / Zürich"
Auswirkungen auf die Einsatzplanung
Du erhälst einen Einsatz welche innerhalb der Zeitspanne liegt und dir ermöglicht deine Termine entsprechend wahrzunehmen.
Kurzfristige Verhinderung
- Im Falle von kurzfristig entstehenden Problemen (z. B. Krankheit in der Woche vor dem Einsatztag), welche den geplanten Einsatz möglicherweise gefährden, muss diese*r Schiedsrichter*in den Leiter Einsatz G3 frühzeitig telefonisch darüber informieren. Der Leiter Einsatz G3 entscheidet dann über das weitere Vorgehen.
Anzahl zu leistender Einsätze
- Die Schiedsrichter*innen sind verpflichtet, jedem Aufgebot Folge zu leisten. [SRR, Art. 9.2]
- Die G3 Schiedsrichter*innen leisten pro Saison eine minimale Anzahl von 7 Einsätzen in der Saison. Dazu sollten wenn möglich mindestens zwei Einsätze in einer Saisonhälfte geleistet werden. Zum Kontingent zählen allerdings auch SR mit 4 Einsätzen, da kann es dann allerdings zu einer Umqualifikation gegen unten kommen! Ausnahmen und Spezialfälle bitte mit der Teamleitung abmachen.
Verhinderung
- Sobald der definitive Einsatzplan in Kraft ist, gelten nur noch Fälle „höherer Gewalt“ als Verhinderungsgründe: Krankheit oder Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst am Einsatztag, Amtliche Vorladungen, Todesfälle im engeren Verwandtenkreis. [SRR, Art. 10.2]
- Kann ein*e Schiedsrichter*in einem Aufgebot aus den genannten Verhinderungsgründen nicht Folge leisten, muss er sofort telefonisch den Leiter Einsatz G3 informieren. Bei kurzfristiger Verhinderung muss der Schiedsrichter zusätzlich sofort telefonisch den Veranstalter informieren.
- Zusätzlich muss er innert 5 Tagen nach dem Aufgebotstermin die entsprechenden Belege für seine Verhinderung (Arztzeugnis im Original, Originalbestätigung des Kompaniekommandanten, Kopie der Vorladung oder Todesanzeige) an die Geschäftsstelle senden. [SRR, Art. 10.1 und 10.4]
- Ausweichmöglichkeit bei nicht anerkannten Entschuldigungsgründen: Gem. SRR besteht die Möglichkeit eines SR-Abtausches, falls das andere G3-Paar sowie der Leiter Einsatz G3 damit einverstanden sind. [SRR, Art. 10.6]