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Einsatzplanung

Ablauf Einsatzplanung

Die Einsatzplanung erfolgt zwei Mal pro Saison:

1. Saisonhälfte (Einsätze von September bis Dezember)

2. Saisonhälfte (Einsätze von Januar bis April)

Der genaue Ablauf je Saisonhälfte ist hier dargestellt.

Streichdaten

Die Aufforderung zur Eingabe der Streichdaten wird per E-Mail an alle Breiten-Schiedsrichter*innen verschickt.

Für die 1. Saisonhälfte können die Streichdaten bis am 1. August im Portal eingegeben werden.
Für die 2. Saisonhälfte können die Streichdaten bis am 31. Oktober im Portal eingegeben werden.

Zu beachten:

  • Die Eingabe der Streichdaten sowie Mutationen der Stammdaten müssen online im Portal vorgenommen werden.
  • Das Zeitfenster zur Eingabe der Streichdaten ist im Portal ersichtlich.
  • Schiedsrichter, welche ihre Streichdaten nicht einreichen, werden vom Leiter Einsatz eingeteilt und verlieren das Recht auf eine Einsprache auf den Einsatzplan.
  • Nach Ablauf der Meldefrist können keine Streichdaten mehr gemeldet werden.
  • Die Schiedsrichter, welche einen Praxiskurs oder Spielbeobachtungskurs (ungerade Jahrzahlen) absolvieren, müssen das Datum, an welchem der Kurs stattfindet, streichen.
  • Die eigenen Spieltage müssen ebenfalls gestrichen werden. Beim Erstellen des Einsatzplanes wird auf die eigenen Spieltage als Spieler keine Rücksicht genommen. Lege Priorität auf jene Spieldaten, an denen du mitten am Tag Match hast und nicht zu Randzeiten. Hast du am Abend erst Match, wäre ein Schiedsrichtereinsatz am Vormittag noch möglich.

Speziell für Grossfeld-Schiedsrichter*innen

  • Grossfeld-Schiedsrichter*innen müssen ihre Streichdaten zusammen abstimmen und nur einmal pro SR-Paar erfassen.

Es ist nicht möglich:

  • mehr als die erlaubten Streichdaten zu streichen (siehe SR-Reglement)
  • die Streichdaten per Mail einzusenden
  • nach Meldetermin weitere Streichdaten einzugeben.

Du hast nicht genügend Streichdaten?

Du hast nach Erhalt des provisorischen Einsatzplanes die Möglichkeit innert 10 Tagen eine Einsprache einzureichen oder anschliessend den Einsatz abzutauschen.

Verbundenheiten

Eine Verbundenheit zu einem Team/Verein muss bis zur Eingabefrist der Streichdaten per Mail an sr-services(at)swissunihockey.ch gemeldet werden.  Wenn du selber aktiv in einem Team als Spieler*in tätig bist, meldest du dies ebenfalls per Mail, da dies nicht automatisch berücksichtigt wird!

Hier ein Beispiel einer Verbundenheits-Meldung:

***

Von:           Kevin Muster

Gesendet:   Donnerstag, 9. Juli

An:             sr-services(at)swissunihockey.ch

Betreff:       Meldung Verbundenheit

 

Guten Tag

 

Ich melde folgende Verbundenheit:

 

Verein

Team

Grund

Unihockey Muster

-

Ganzer Verein, da Funktionär

UHC Musterverein

U18A

Trainer in diesem Team

SV Musterhausen

Herren 3. Liga GF 

Spieler in diesem Team

 

Freundliche Grüsse
Kevin Muster

***

Die gemeldete Verbundenheit bleibt bis auf Widerruf bestehen.

Schiedsrichter*innen, welche die Verbundenheit erst im Nachhinein melden, sind selber verantwortlich bei einem Einsatz mit einer Verbundenheit einen Ersatz zu suchen.

Einsatzplan

Die Einsatzplanung für die erste Saisonhälfte erfolgt im August und die Einsatzplanung für die zweite Saisonhälfte im November. Den Einsatzplan erhalten die Schiedsrichter*innen per Mail. Der Einsatzplan enthält fixe Einsatzdaten und Ersatz-Einsatzdaten. Diese Daten müssen zwingend freigehalten werden.
 

Fixe Einsatzdaten: Du erhältst 10 Tage vor dem Einsatz ein Aufgebot per Mail.

Einsatzdaten Ersatz: Du wirst hauptsächlich per Mail (oder telefonisch) aufgeboten.

 
Zuerst wird ein provisorischer Einsatzplan verschickt und zwei Wochen später folgt der definitive Einsatzplan. 
 
Provisorischer Einsatzplan
Gegen den provisorischen Einsatzplan können die Schiedsrichter*innen innert 10 Tagen eine begründete Einsprache einreichen. Einsprachen, welche nicht begründet sind, verspätet eingereicht werden oder die Alternativdaten fehlen, werden nicht bearbeitet. Wir können nicht garantieren, dass alle Einsprachen genehmigt werden können.
 
 
Definitiver Einsatzplan
Wurden alle Einsprachen bearbeitet, wird der definitive Einsatzplan verschickt.
 
Für die 1. Saisonhälfte erhalten die Schiedsrichter*innen den definitiven Einsatzplan Anfangs September.
Für die 2. Saisonhälfte erhalten die Schiedsrichter*innen den definitiven Einsatzplan Anfangs Dezember.
 
Hier ein Beispiel des provisorischen und definitiven Einsatzplans.

Aufgebot

  • Jeweils ca. 10 Tage vor dem Spieltag werden die verbindlichen Aufgebote per E-Mail verschickt. Du wirst jede Woche ein Aufgebot erhalten. Entweder bist du für einen Fixeinsatz, für einen Ersatzeinsatz oder dann für keinen Einsatz eingeteilt. Beispiele von Aufgeboten findest du auf recht rechten Seite unter "Dokumente".

 

  • Wenn du auf dem Einsatzplan aufgeführt bist, aber bis 5 Tage vor dem Einsatz noch kein  Aufgebot erhalten hast, musst du mit der Einsatzleitung (Geschäftsstelle) Rücksprache nehmen (SRR Art. 9.2).

 

  • Wenn du auf dem Einsatzplan als "Ersatz" eingeteilt bist, musst du dir diese Daten unbedingt frei halten und am Freitag sowie am Samstag vor den Ersatzdaten von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch für die Einsatzleitung erreichbar sein. Du kannst bis 18:00 Uhr des Vortages des Spieltages schriftlich oder telefonisch aufgeboten werden (SRR Art. 9.3). Kontrolliere immer dein E-Mail-Konto.

 

  • Du kannst deine Aufgebote jeweils 12 Tage vor dem Einsatzdatum auch im Portal abfragen und ein Aufgebot als PDF erstellen. Es lohnt sich auf jeden Fall, vor jedem Wochenende zu kontrollieren, ob nicht ein Einsatz ansteht und ein Aufgebot ev. nicht eingetroffen ist.

 

  • Prüfe dein genaues Einsatzdatum, den Spielort und die zu leitenden Spiele. Melde allfällige Hindernisse wie z. B. ungenügende Qualifikation deinerseits oder Verbundenheit mit einer Mannschaft sofort der Einsatzleitung (Geschäftsstelle). Wurde eine Verbundenheit nicht vor der Saison gemeldet (Pflicht) bist du selber verantwortlich, dass du einen Ersatzschiedsrichter findest. Die Geschäftsstelle kann zur Unterstützung kontaktiert werden.

Anzahl zu leistender Einsätze

  • Jedem Aufgebot ist Folge zu leisten.

 

  • Die maximalen Einsatztage sind im SR-Reglement unter SRRW7 – Einsatzbedingungen für Schiedsrichter*innen geregelt

 

  • Um für das Kontingent deines Vereins zu zählen, musst du die vorgeschriebene Minimalanzahl Pflichteinsätze pro Saisonhälfte leisten: 2 Einsatztage in der ersten Saisonhälfte und 2 Einsatztage in der zweiten Saisonhälfte. Es zählen nur die effektiv geleisteten Einsätze (SRR Art. 2.7.3 und Art. 8.4.1) oder Einsätze für welche du einen offiziellen Entschuldigungsgrund gemäss SRR Art. 10.2 einreichen kannst.

Achtung: Ein Anrecht, nur die Minimalanzahl Pflichteinsätze zu leisten, existiert nicht.

Einsatztag

Jegliche Punkte zur Vor- und Nachbereitung eines SR-Einsatzes sind im entsprechenden E-Learning festgehalten.

Hier gehts zum E-Learning.

Entschädigungen

Angaben zu Reisespesen, Verpflegungsentschädigungen, Spielleitungsentschädigungen sowie Übernachtungsentschädigungen können im TGB, Abschnitt 5 auf der Webseite von swiss unihockey eingesehen werden.

Auszahlung der SR-Entschädigung

  • Bei Einzelspielen (Meisterschaft und Cup) muss der veranstaltende Verein den Schiedsrichter*innen die Spielleitungsentschädigung, die Reisespesen sowie die Verpflegungsentschädigung am Meeting vor dem Spiel bar ausbezahlen.
  • Ausnahme: Bei Cupspielen bis und mit 1/16-Final wird die SR-Entschädigung (Spielleitungsentschädigung, Reisespesen, Verpflegungsentschädigung) je zur Hälfte von beiden Teams bezahlt.
  • Bei Spielen in Turnierform (Meisterschaft) muss der veranstaltende Verein den Schiedsrichter*innen die Spielleitungsentschädigung und die Reisespesen nach dem letzten Spiel bar ausbezahlen.
  • Eine allfällige Übernachtungsentschädigung müssen die Schiedsrichter*innen vorgängig bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey beantragen und danach mit dem offiziellen Spesenformular geltend machen.

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