Wie erfahre ich wann und wo ich einen Einsatz habe?
Du erhältst jeweils zwei Wochen im Voraus die Mitteilung, ob du an dem jeweiligen Wochenende entweder einen Schiedsrichtereinsatz, Ersatzeinsatz oder keinen Einsatz hast. Wenn du einen fixen Einsatz hast, findest du im Anhang des E-Mails das Aufgebot mit allen nötigen Informationen.
Ich habe einen Einsatz in einem fremdsprachigen Ort oder pfeife ein Team das nicht deutsch spricht, wie verständige ich mich mit den Teams?
Für diesen Fall haben wir dir eine Liste mit den wichtisten Unihockeybegriffen in Deutsch, Französisch und Italienisch erstellt.
Was muss ich tun, wenn ich kein Aufgebot erhalten habe?
Wenn du bis fünf Tage vor deinem Einsatz kein Aufgebot erhalten hast, bist du verpflichtet dich bei deinem Einsatzleiter zu melden.
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich als Ersatz aufgeboten werde?
Da man im Voraus nicht wissen kann, wo ein Schiedsrichter ausfällt und welche Qualifikation dieser haben wird, ist es wichtig, dass du deinen Ersatzeinsatz genauso ernst nimmst wie deine fixen Einsätze. Als Ersatzschiedsrichter kannst du bis um 18:00 Uhr des Vortages schriftlich oder telefonisch aufgeboten werden. Ein Nichtbefolgen des Ersatzaufgebotes wird gleich wie das Nichtbefolgen eines fixen Aufgebotes geahndet (TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 2, Nichtbefolgen eines Aufgebots).
Was wenn ich aus einem der folgenden Gründe (SRR Abschnitt 10, Artikel 10.2) am Wochenende meines Einsatztages verhindert bin?
- Krankheit oder Unfall
- Schwangerschaft
- Militärdienst am Einsatztag
- Amtliche Vorladungen
- Todesfälle im engeren Verwandtenkreis (eigene Kinder, Lebenspartner, Geschwister, Eltern oder Grosseltern, Taufpate), die weniger als 14 Tage vor dem Einsatzdatum eintreten.
Sollte einer dieser Fälle eintreten, bitten wir dich dies schnellstmöglich deinen Einsatzleitern zu melden, damit Ersatz aufgeboten werden kann. Es muss in jedem Fall innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Aufgebotstermin eine Bestätigung an sr-services@swissunihockey.ch nachgeliefert werden. Geschieht dies nicht, wird der Vorfall dem Disziplinarrichter weitergeleitet und hat eine Busse – analog zu „Nichtbefolgen des Aufgebots“- zur Folge (TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 2, Nichtbefolgen eines Aufgebots).
Wie muss ich vorgehen, wenn ich meinen Einsatz aus einem anderen Grund nicht leisten kann?
Kannst du deinem Aufgebot aus einem anderen als der oben genannten Gründen nicht nachkommen, bist du selbst für die Organisation zuständig. Die Einsätze können mit anderen, mind. gleich qualifizierten, Schiedsrichtern abgetauscht werden. Die Kontaktdaten anderer Schiedsrichter sind im SR-Adressbuch des Portals zu finden. Des Weitern gibt es eine Liste mit Schiedsrichtern welche gerne mehr Einsätze leisten möchten und angefragt werden können. Es empfiehlt sich möglichst früh für Ersatz zu suchen. Achtung: Einsätze welche du abtauschst zählen nicht zu deinen effektiv geleisteten Einsätzen.
Zum Portal
Zur schiedsrichterausbildung.ch
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich meine Einsätze nicht oder fehlerhaft leiste?
Wenn der Einsatz gar nicht geleistet wird, hat dies eine Busse gemäss TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 2, Nichtbefolgen eines Aufgebots zur Folge. Zu spätes Erscheinen wird ebenfalls geahndet (TGB Abschnitt 8, Art. 8.2, Abs. 3, Zu spätes Erscheinen). Bei mehrmaligem Nichtbefolgen des Aufgebots wirst du als Schiedsrichter deines Amtes enthoben. Es empfiehlt sich in jedem Fall sich bei der Geschäftsstelle zu melden und deine Einsatzleiter über das Versäumnis zu informieren.
Wie viele Einsätze muss ich leisten, damit das Kontingent für den Verein erfüllt ist?
In den Weisungen des Schiedsrichterreglements (SRRW7 - Einsatzbedingungen für Schiedsrichter) sind die Einsatzbedingungen detailliert beschrieben. Es müssen mindestens zwei Einsätze pro Saisonhälfte geleistet werden, die maximale Einsatzzahl ist abhängig von der Saisonhälfte sowie der Qualifikationsstufe des Schiedsrichters.
Wie komme ich zu mehr Einsätzen, wenn ich noch zusätzliche Einsätze leisten muss, um das Kontingent zu erfüllen oder ich gerne noch weitere Einsätze leisten möchte?
Meisterschaftsspiele ohne Schiedsrichter werden im Portal oder auf der Website angezeigt (siehe untenstehende Links)
Du kannst dich aber auch auf der Liste freiwilliger SR-Einsätze auf schiedsrichterausbildung.ch eintragen:
Zum Portal
Zu Spiele ohne Schiedsrichter
Zur schiedsrichterausbildung.ch
Ich weiss nicht, ob ich mich auf ein bestimmtes Spiel bewerben kann. Wie lauten die Voraussetzungen?
- es dürfen keine Spiele des eigenen Vereins geleitet werden.
- es darf keine Verbundenheit zu den spielenden Teams bestehen.
- die Mindestanforderungen bezüglich der Qualifikation müssen erfüllt sein. Welche Qualifikation für welche Liga zugelassen ist findest du im Schiedsrichterreglement unter den Weisungen (SRRW5 – Qualifikationen und Bedingungen für die Spielleitung).
Wenn ich mich als erstes bewerbe, ist es sicher, dass ich dieses Spiel übernehmen kann?
Die Verteilung der Spiele erfolgt nicht durch „First come – Frist serve“ sondern nach folgenden Kriterien.
- Qualifikation
- Erfüllung des Kontigents
- Distanz des Wohnorts zum Spielort zu.
Wie ist das Vorgehen, nachdem ich mich auf ein Spiel beworben habe?
- Bewerbung durch SR
- Sammlung der Bewerbungen durch Geschäftsstelle
- Verteilung der Einsätze mit besten Rahmenbedingungen (Qualifikation, Erfüllung Anzahl Mindesteinsätze, Verbundenheiten, Anreiseweg usw.)
- Absage an SR bei welchen die Bewerbung nicht berücksichtigt worden ist
- Versand des Aufgebotes an ausgewählten SR
Unser Ziel ist es, dass du möglichst früh über den Einsatz informiert wirst. Leider können wir jedoch nicht garantieren, dass du in jedem Fall die Informationen frühzeitig erhältst.
Ich habe mich auf ein Spiel beworben. Ist dies verbindlich, wenn ja, wie muss ich bei Abwesenheiten oder allfälligen Änderungen vorgehen bevor die Bewerbung bearbeitet wurde?
Falls du dich auf ein Spiel beworben hast, gehen wir davon aus, dass du an diesem Tag auch das Spiel leiten kannst. Abwesenheiten und allfällige Änderungen bezüglich deiner Bewerbung sind uns umgehend zu melden. Das Aufgebot, welches du erhältst ist ein offizielles und untersteht den gleichen Regeln wie Aufgebote für Spiele die du bereits von uns zugeteilt erhalten hast.
Was muss ich tun wenn ich ambitioniert und/oder motiviert bin und gerne auf höherer Stufe pfeifen möchte?
Melde dich über sr-services@swissunihockey.ch, deine Einsatzleiter leiten deinen Wunsch gerne der Observation und den Teamleitern höherer Stufen weiter.
Was ist die Pikettstelle?
Die Pikettstelle bearbeitet kurzfristige Abwesenheiten und dient zur Sicherstellung, dass alle Spiele mit Schiedsrichtern besetzt sind.
Wann wende ich mich an die Pikettstelle und wann ist sie die falsche Anlaufstelle?
Du darfst dich bei unvorhergesehenen, kurzfristigen und offiziellen (gemäss SRR 10.2) Abwesenheiten bei der Pikettstelle melden. Sie ist am Samstag von 15:00 – 17:00 Uhr über die Nummer 031 330 24 40 erreichbar. Sie ist zuständig für die Qualifikationsstufen R3-R7 und G4/G5. Alle restlichen Qualistufen werden durch die Einsatzleiter der jeweiligen Stufe bearbeitet.
Die Pikettstelle bearbeitet keine Schiedsrichter-Abtauschgesuche oder Gesuche bei längerfristiger Abwesenheit.
Was wenn ich bereits vor Freitag weiss, dass ich einen Einsatz nicht leisten kann?
Du kannst in diesem Fall noch einen Schiedsrichter-Abtausch vollziehen. Der/Die Abtauschpartner müssen jedoch von dir selbstständig organisiert werden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt bis 12:00 Uhr am Donnerstag vor dem Spieltag auf der Geschäftsstelle von swiss unihockey eingetroffen sein.
Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an einem Samstags- und/oder Sonntagseinsatz vor Freitag 15:00 Uhr.
Melde dich sofort telefonisch bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey (031 330 24 40). Bedenke jedoch, dass auch für kurzfristige Abwesenheiten nur die offiziellen Entschuldigungsgründe gemäss SRR Abschnitt 10 – Verhinderung, Art. 10.2 akzeptiert werden können. Zwingend muss, wie bei allen Abwesenheiten, eine Bestätigung (SRR Abschnitt 10 – Verhinderung, Art. 10.4) fünf Tage nach der Abwesenheit bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey eintreffen.
Ersatzaufgebote, welchen nicht Folge geleistet wird, werden gemäss TGB Abschnitt 8 - Bussen, Strafen Artikel 8.2 gebüsst.
Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an für einen Samstagseinsatz erst am Freitag nach 15:00 Uhr.
Melde dich sofort telefonisch beim Organisator des Turniers/Spiels ab. Die Telefonnummer findest du auf dem Schiedsrichteraufgebot . Nachdem du dich beim Organisator abgemeldet hast, melde dich bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey. Am Freitag sind wir bis 17:00 Uhr über 031 330 24 40 telefonisch erreichbar. Nach 17:00 meldest du dich telefonisch am ersten Arbeitstag nach deinem Einsatz auf der Geschäftsstelle. Dann werden dir die Schritte erläutert die du nun einleiten musst. Darunter fällt auch die Einreichung eines Dokuments welches deine Abwesenheit gemäss SRR Art. 10.2 und 10.4 belegt.
Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an für einen Sonntagseinsatz erst am Freitag nach 15:00 Uhr.
Melde dich sofort telefonisch bei der Pikettstelle von swiss unihockey. Sie ist samstags von 15:00 – 17:00 Uhr erreichbar und bearbeitet kurzfristige Abwesenheiten. Die Pikettstelle wird dir die weiteren Schritte erläutern und einen Ersatzschiedsrichter aufbieten.
Ich kenne meine Abwesenheit/Verhinderung an für einen Samstags- und/oder Sonntagseinsatz erst am Tag der Spiel-/Turnierdurchführung.
Melde dich sofort telefonisch beim Organisator des Turniers/Spiels ab. Die Telefonnummer findest du auf dem Schiedsrichteraufgebot . Nachdem du dich beim Organisator abgemeldet hast, melde dich am ersten Arbeitstag nach dem Einsatz bei der Geschäftsstelle von swiss unihockey. Dann werden dir die Schritte erläutert die du nun einleiten musst. Darunter fällt auch die Einreichung eines Dokuments welches deine Abwesenheit gemäss SRR Art. 10.2 und 10.4 belegt.
Eine tabellarische Darstelung findest du in den Weisungen SRRW8 – Verhalten bei Verhinderung unter der Ziffer 3 auf Seite 43 und 44.
Was sind offizielle Entschuldigunggründe? (SRR Abschnitt 10, Artikel 10.2)
- Krankheit oder Unfall
- Schwangerschaft
- Militärdienst am Einsatztag
- Amtliche Vorladungen
- Todesfälle im engeren Verwandtenkreis (eigene Kinder, Lebenspartner, Geschwister, Eltern oder Grosseltern, Taufpate), die weniger als 14 Tage vor dem Einsatzdatum eintreten.